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   FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02   

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https://dejure.org/2004,14842
FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02 (https://dejure.org/2004,14842)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 16 K 15/02 (https://dejure.org/2004,14842)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 16 K 15/02 (https://dejure.org/2004,14842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufwendungen für die Teilnahme einer Religionslehrerin an einer Gruppenreise nach Israel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 12 Nr. 1 EStG
    Werbungskosten-Abzug bei Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an einer Gruppenreise; Voraussetzung der ausschließlich beruflichen Veranlassung; Erfordernis des Veranlassungszusammenhangs zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 12 Nr. 1
    Werbungskosten; Religionslehrerin; Gruppenreise; Israel; Lehrerfortbildung - Aufwendungen für die Teilnahme einer Religionslehrerin an einer Gruppenreise nach Israel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Teilnahme einer Religionslehrerin an einer Gruppenreise nach Israel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbungskosten-Abzug bei Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an einer Gruppenreise; Voraussetzung der ausschließlich beruflichen Veranlassung; Erfordernis des Veranlassungszusammenhangs zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 21.06.1995 - X 401/92

    Lohnsteuer; Aufwendungen eines Religionslehrers für Israelreise

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02
    Die Israelreise sei bei einem anderen Teilnehmer von dem Niedersächsischen Finanzgericht mit Urteil vom 21.06.1995 (Az.: X 401/92, EFG 1995, S. 1049) anerkannt worden.
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02
    Eine Qualifizierung als Werbungskosten scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH, Urteil vom 21. August 1995, VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10; vgl. Schmidt/Drenseck, EStG, 23. Aufl. 2004, § 19 Rz. 60 - Studienreisen -, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH - führen sie nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden und die Verfolgung privater Interessen i.S. des § 12 Nr. 1 EStG, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).
  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 16 K 15/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH - führen sie nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden und die Verfolgung privater Interessen i.S. des § 12 Nr. 1 EStG, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2010 - 2 K 215/07

    Aufwendungen für die Teilnahme an Studienreisen als Werbungskosten einer Lehrerin

    Dass die Organisation der Reise durch das Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung in Hamburg angeboten worden ist, zwingt indes nach den vorgenannten Grundsätzen nicht zu der Annahme einer beruflichen Veranlassung dieser Reisen (vgl. auch die in juris veröffentlichten Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 22. April 2004, 16 K 15/02 und des FG Hamburg vom 12. Dezeber 2000, VI 137/99).
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